VORBEMERKUNG 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden.

§ 1 VERTRAULICHKEIT 

Sämtliche durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit schriftlicher Genehmigung von Woltmann-Baur-Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Vertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung einer Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe, bezogen auf den im Exposé genannten Angebotspreis.

§ 2 DATENSCHUTZ 

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Woltmann-Baur-Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. 

§ 3 VORKENNTNIS 

Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von drei Kalendertagen die bestehende Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. 

§ 4 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

Die durch uns erteilten Auskünfte und Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen des Verkäufers oder vom Verkäufer beauftragter Dritter und wurden von uns nicht auf Richtigkeit überprüft. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben wird von uns nicht übernommen. Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körper- oder gesundheitlichen Schaden erleidet oder sein Leben verliert. 

§ 5 VERTRAGSABSCHLUSS / PROVISION 

Der Provisionsanspruch von Woltmann-Baur-Immobilien folgt mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an Woltmann-Baur-Immobilien zu zahlen. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden, beträgt die Provision 5% des Kaufpreises zzgl. MwSt. (bei Verkaufsobjekten) oder zwei Monatsnettomieten zzgl. MwSt. (bei Mietobjekten).

§ 6 DOPPELTÄTIGKEIT 

Woltmann-Baur-Immobilien ist berechtigt, für beide Vertragspartner (sowohl Verkäufer als auch Käufer) provisionspflichtig tätig zu werden. 

§ 7 GERICHTSSTAND 

Handelt es sich bei Makler und Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Lübeck vereinbart.

§ 8 SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

§ 9 GELDWÄSCHEGESETZ

Woltmann-Baur-Immobilien ist nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10) verpflichtet, die Identität seiner Kunden zu dokumentieren und zu überprüfen. Zu diesem Zweck müssen Kunden gemäß § 4 Abs. 6 GwG dem Makler entsprechende Auskünfte in Form von Unterlagen oder Ausweisen bereitstellen.

§ 10 STREITSCHLICHTUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.